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Pflegegeld auch für
pflegende Angehörige.
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben.
Aktuell müssen Pflegebedürftige für eine Krankenfahrt zum Arzt oder Therapeuten einen Antrag bei Ihrer Krankenversi-cherung stellen und auf die Genehmigung des Transportes warten. Mit der Einführung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes erleichtert sich dieser Prozess. Für Personen mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung sowie für Pflegebe-dürftige mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, für Blinde und für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung gilt die Genehmigung ab dem Jahr 2019 automatisch als erteilt. Durch die Gesetzesreform können Pflegebedürftige daher unbürokra-tisch und ohne vorherige Antragsstellung ihre Krankenfahrt antreten. Quelle: www.pflege.de
Sehr geehrte Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsberater für Senioren,
das Thema "Telefonbetrug" - hier in der Begehungsweise " Falsche Polizeibeamte" bleibt weiterhin aktuell. Folgenden Sachverhalt übersende ich beispielhaft zur
Kenntnisnahme:
Am 31.01.2020, zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr, kam es in Mölln zu einem erneuten und diesmal erfolgreichen telefonischen Trickbetrug. Eine 82-jähre Möllnerin erhielt einen Anruf
von einem angeblichen Polizeikommissar Neumann.
Der angebliche Polizeibeamte sprach akzentfreies Hochdeutsch.
Der falsche Polizist behauptete in dem Telefonat, dass kürzlich Einbrecher festgenommen worden seien. Hier wurde auch ganz gezielt nach Onlinebanking gefragt und man jetzt versuche, die
Kriminellen mit Hilfe der Geschädigten festzunehmen.
Die 82-jährige wurde aufgefordert, ihr Onlinebanking-Programm zu starten. Der falsche Polizist würde das Schritt für Schritt mit ihr gemeinsam durchgehen.
Als der Möllnerin das nun doch komisch vorkam, schlug der vermeintliche Beamte Neumann vor, dass die Angerufene sich ja über 110 bestätigen lassen könne, dass er von der Polizei sei. Dies tat die
82-jährige und ihr wurde dort die Richtigkeit des geschildeten Sachverhaltes bestätigt. Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Polizei davon aus, dass der vermeintliche Herr Neumann die
Verbindung nie unterbrochen habe.
Dann war der vermeintliche Kripobeamte Neumann wieder am Telefon und die Geschädigte überwies das geforderte Geld. Der angebliche Polizeibeamte sprach akzentfreies Hochdeutsch.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang insbesondere Senioren darauf hin, sich nicht auf die Geschichten von vermeintlichen Polizeibeamten einzulassen.
Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Die betroffenen Bürger werden von der Polizei darum gebeten, das Gespräch mit dem Hinweis auf eine
Anzeigenerstattung bei der Polizei zu beenden und sich bei dem Polizeiruf unter der 110 oder auch an der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Hinweise und Tipps bei Trickbetrügern am Telefon
finden Sie unter
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Steffen
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt SG 132
Zentralstelle Polizeiliche Prävention
Mühlenweg 166
Tel.: +49-431-160-61403
Fax: +49-431-988-6-343482
eMail Postfach: kiel.lpa132@polizei.landsh.de
eMail persönlich: Stephan.Steffen@polizei.landsh.de
Über Enkeltrick- und andere Betrüger - hier finden Sie umfangreiche Hinweise.
Aktuelles Thema: Pflege zu Hause
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von seriös arbeitenden Agenturen, die sich auf die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen spezialisiert haben. Um guten Gewissens einen Anbieter für die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen auswählen zu können, ist es notwendig, die richtigen Fragen zu stellen.
Der Hauptgrund für die Beschäftigung von Osteuropäerinnen ist in den meisten Fällen natürlich finanzieller Natur. Wer jeden Tag 24 Stunden lang auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, kann sich eine Betreuung zu Hause durch deutsche Fachkräfte in der Regel nicht leisten.
Das Angebot der Handy-Anbieter ist groß und unübersichtlich. Mehr hierzu >>>
Wer wünscht sich das nicht: Lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben und gleichzeitig sicher zu sein, dass im Notfall schnell geholfen wird. Wir helfen Ihnen dabei, für Sie oder Ihre Liebsten den passenden Hausnotruf-Anbieter in Ihrer Region zu finden und stellen den Kontakt zum richtigen Ansprechpartner für Sie her. Mehr..... >>>>
Ein Pflegefall in der Familie ist für alle Beteiligten eine große Umstellung. Körperlich, mental und finanziell werden Anforderungen gestellt, vor denen man leicht kapitulieren kann. Und sofort
ertappt man sich mit schlechtem Gewissen, denn als eine »Belastung« will man die alte Dame oder den alten Herrn nicht sehen. Und sie selber wollen erst recht niemandem zur Last
fallen.
Weitere Informationen unter www.respekto.de
Ihre Ansprechpartner Zum Vergrößern klicken
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. SGB XII[1] gesetzlich geregelt. Da praktisch alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung budgetiert sind, muss die Sozialhilfe aufgrund des Grundrechts auf Schutz der Menschenwürde den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen (Auffangfunktion).
.... und hier geht´s zum Ortskalender Langballig
Das PflegeNotTelefon in Schleswig-Holstein - ein Beratungs-,
Krisen- und Beschwerdetelefon.
Nicht immer entspricht die professionelle Pflege in Einrichtungen und Diensten wie
auch die familiäre Pflege den Erwartungen von Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen. Kommt es zu Überforderung, Vernachlässigungen oder treten Pflegemängel auf, können für die Betroffenen oder
Angehörigen Notsituationen entstehen, aus denen es scheinbar keinen Ausweg mehr gibt. Mehr....
Der Patientenombudsverein vertritt seit 1996 die
Anliegen von Patienten, Pflegebedürftigen und deren
Angehörigen in Schleswig-Holstein. Die Ombudsleute vermitteln bei Konflikten im Gesundheitswesen und wirken auf eine Streitschlichtung hin. Das Ziel ist immer eine Kooperation mit allen Beteiligten, um eine ethisch, rechtlich und finanziell vertretbare Lösung zu finden. Mehr....
Auch ältere Menschen brauchen manchmal Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen,
Kochen, Putzen, Staubsaugen und Wäsche bügeln sind mehr als "ein bisschen Haushalt". Der Minijobber übernimmt diese haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder
ausführen. Mehr....
Die Familienpflegezeit soll Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren Pflege und Beruf zu vereinbaren. Das Gesetz über die Familienpflegezeit (FPflZG) trat in Deutschland am 1. Januar 2012 in Kraft. Ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit besteht nicht.
Tipps Ihrer Polizei gegen den Enkeltrick:
Der so genannte Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des Betrugs, der für Opfer oft existenzielle Folgen haben kann. Sie können dadurch hohe Geldbeträge verlieren oder sogar um Ihre
Lebensersparnisse gebracht werden. mehr...
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